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Bisphenol A und die EU-Verordnung 2024/3190

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Ende 2024 hat die EU Kommission das lange erwartete Verbot von Bisphenol A in Lebensmittelverpackungen veröffentlicht. Mit der neuen Verordnung wird die absichtliche Verwendung von Bisphenol A in den allermeisten Lebensmittelverpackungen sowie den Rohstoffen zur Herstellung verboten. Es gibt einige wenige Ausnahmen, die wir uns in diesem Webinar ansehen werden und für die analytische Kontrollen mit sehr niedrigen Grenzwerten vorgesehen sind. Darüber hinaus wird für alle Materialien, die im Anwendungsbereich liegen, die Erstellung einer Konformitätserklärung verpflichtend. Für Kunststoffhersteller ist das bereits seit vielen Jahren Routine aber für Materialien wie Klebstoffe oder Druckfarben führt die EU mit dieser Verordnung das erste mal eine verbindliche Pflicht für eine solche Konformitätserklärung ein.

In diesem Webinar erklärt FCMExperts welche Materialien betroffen sind und welche Pflichten auf Sie zukommen.