Die Übergangsfrist für das 19. Amendment zur Kunststoffverordnung, das sogenannte „Quality Amendment“, ist am 16.09. abgelaufen. Damit ist die wahrscheinlich umfangreichste Ergänzung zur Kunststoffverordnung vollständig in Kraft. Die Verordnung greift tief in die Dokumentationspflichten der Hersteller ein und verlangt „High degree of purity“ für alle Ausgangsstoffe, neue Regeln für die Migrationsprüfung, spezifische Anforderungen für Mehrwegartikel und vieles mehr. In diesem Webinar betrachten wir die Neuerungen im Detail und analysieren, wie sich die Lieferkette während der 18-monatigen Übergangsfrist positioniert hat. Was müssen Verarbeiter und Anwender von Verpackungen nun tun, und wie gehen sie konkret mit den oft spärlichen Informationen der Rohstofflieferanten um?