Das lange erwartete Quality Amendment oder auch die 18. Änderung zur Kunststoffverordnung ist nun unter der Nr. 2025/351 veröffentlicht worden. Diese Änderung wird mutmasslich weitreichende Auswirkungen für die Hersteller von Verpackungen haben weil die EU Kommission mit dieser Änderung eine neue Anforderung an den Reinheitsgrad von Ausgangsstoffen für Verpackungen regelt. Demnach dürfen Stoffe, für die der Hersteller nicht ausschließen kann, dass sie nicht genotoxisch sind, nur noch